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AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen von DogSnack
Geltungsbereich
1. Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
2. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen von DogSnack gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
3. Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden.
4. Werden bei Aufträgen Leistungen Dritter in Anspruch genommen, insbesondere für Lieferungen und Transport, sind die Liefer- und/ oder Gewährleistungsbedingungen des Dritten Bestandteil des Kaufvertrages.
Preise und Bestellungen
5. Alle Angebote (Waren, Verpackungen, Inhalt, Inhaltsstoffe, Versand etc.) und Preise sind freibleibend. Die Bestellungen erfolgen zu Preisen und Bedingungen der aktuell gültigen Preis- und Warenlisten.
6. Mündliche oder fernmündliche Änderungen der Bestellung sowie sonstige Zusagen von DogSnack sind nur dann verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung von DogSnack vorliegt.
7. Angegebene Preise sind Bruttopreise inkl. der aktuell gültigen MwSt. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Lager von DogSnack inkl. der aktuell gültigen MwSt. und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand.
8. Eigenschaften von Mustern oder Proben gelten nicht als zugesichert.
Lieferung und Zahlung
9. Die Zahlungen der bestellten Waren erfolgt durch Vorkasse. Ist nichts anderes bestimmt, gilt die Vorauszahlung als vereinbart. Der Käufer ist in diesem Fall zur Vorleistung verpflichtet.
Die Auslieferung bestellter Waren erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf einem Konto von DogSnack.
10. Mit Eingang der Bestellung bei DogSnack wird der Gesamtkaufpreis fällig und ist innerhalb von 10 Tagen auf ein Konto von DogSnack ohne jeden Abzug zu leisten.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto von DogSnack maßgeblich.
11. Liefertermine und Fristen sind in sofern unverbindlich, auch wenn dies nicht ausdrücklich vorbehalten ist, als das Verzögerungen oder Verspätungen durch Verschuldung Dritter z.B. Post- und Paketzusteller oder Zulieferer nicht ausgeschlossen werden können. Überschreitet DogSnack angegebene Liefertermine oder Fristen um mehr als 10 Tage kann der Besteller nach Einräumung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag, bei Teillieferverträgen nur von dieser Teillieferung zurücktreten, wenn sonst keine Einigung z.B. durch Nachbesserung erzielt werden konnte.
12. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
13. DogSnack ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen.
14. DogSnack behält sich die Wahl der Versandart und des Versandweges vor.
Eigentumsvorbehalt
15. DogSnack behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung (inklusive aller Nebenkosten, wie z. B. Transfergebühren, Finanzierungskosten, Zinsen) vor.
Bei Kaufleuten gilt dies in Bezug auf alle aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Kunden entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, bis zur erstmaligen Erfüllung aller offenen Ansprüche.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
16. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Kaufsache unter gleichem Namen weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten.
Gefahrübergang
17. Die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs der Ware durch höhere Gewalt, Zufall oder leichte Fahrlässigkeit trägt der Käufer, wenn er die verzögerte Ablieferung/ Versendung der Ware zu vertreten hat.
DogSnack ist im Fall verzögerte Ablieferung/Versendung der Ware nur verpflichtet, die Ware sachgerecht zu lagern.
Gewährleistung
18. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
DogSnack behält sich jedoch das Recht vor, nach ihrer Wahl nachzubessern oder kostenfreien Ersatz zu liefern.
Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Käufer gem. den gesetzlichen Bestimmungen mindern oder vom Vertrag zurücktreten, bei Teillieferungsverträgen von der beanstandeten Teillieferung.
19. Der Kunde hat die Lieferung nach Erhalt auf Transportschäden und Vollständigkeit zu prüfen und im Fall von Mängeln diese unverzüglich innerhalb von 7 Werktagen DogSnack anzuzeigen.
Schadensersatzansprüche
20. Schadensersatzansprüche gegen DogSnack sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungs -gehilfen, gleich welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit auch einfacher Fahrlässigkeit, aus dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlichen Bestimmungen zwingend gehaftet wird.
21. Im Fall einer Haftung ist der Schadensanspruch auf die Höhe der Haftpflicht- bzw. Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.
Zurückbehaltung und Verrechnung
22. Gegen Ansprüche von DogSnack kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig ist.
23. Der Käufer kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von DogSnack übertragen.
Umverpackungen/ Versandverpackungen
24. DogSnack verpflichtet sich zur Rücknahme von Verpackungen. Evtl. anfallende Kosten durch Versand an DogSnack hat der Käufer zu tragen.
Schlussbestimmungen
25. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
26. Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung von DogSnack ist der Versandort, für die vertraglichen Verpflichtungen des Käufers, insbesondere für seine Zahlung der Sitz von DogSnack.
27. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Liefer-bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen Regelungen treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
28. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zu Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlich der Gerichtsstand des Sitzes von DogSnack gültig.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im Übrigen gilt bei Ansprüchen von DogSnack gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Stand: Berlin, 01.08.2009
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